Wissenswertes zur Darlehenssumme beim Arbeitslosenkredit

Die Darlehenssumme ist – auch beim Kredit für Arbeitslose – oftmals vernachlässigte Größe. Nicht selten wird der Kreditbetrag nämlich vonseiten des Kunden beantragt, ohne zuvor zu prüfen, ob die sich aus der Kreditsumme ergebende Rate überhaupt tragbar ist. Denn in vielen Fällen wird lediglich gesehen, welcher Betrag benötigt wird, und dieser Betrag wird dann ohne weitere Prüfung als Darlehen beantragt.

Einnahmen und Ausgabenrechnung durchführen

Bevor man einen Arbeitslosenkredit beantragt, sollte man stets eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung durchführen. Natürlich ist der Gläubiger, also der Kreditgeber, auch zur Prüfung der Kreditwürdigkeit verpflichtet. Aber diese Prüfung kann niemals so detailliert ausfallen, wie es der Kreditsuchende selbst vornehmen kann. So ist es im Zuge der Einnahmen- und Ausgabenrechnung sehr wichtig, sämtliche regelmäßige und auch unregelmäßige Ausgaben zu erfassen. Dazu gehören zum Beispiel Aufwendungen für den Lebensunterhalt (Lebensmittel etc.), Mietkosten und Versicherungsbeiträge. Nur dann, wenn sämtliche Ausgaben in der Summe geringer als die monatlichen Einnahmen sind, ist überhaupt an einen Kredit für Arbeitslose zu denken.

Darlehenssumme kann sich auf den Kreditzins auswirken

Die Ermittlung der tragbaren Darlehenssumme ist nur ein wichtiger Punkt, den es im Zusammenhang mit dem Kreditbetrag zu beachten gibt. Darüber hinaus kann es nämlich auch beim Arbeitslosenkredit vorkommen, dass der zu zahlende Zinssatz auch von der Darlehenssumme abhängig ist. Es kann also durchaus sein, dass ein Kredit in Höhe von 4.900 Euro zum Beispiel 9,09 Prozent am Zinsen kostet, während ein Kreditbetrag über 5.100 Euro 11,12 Prozent kosten würde. Der Kunde könnte hier also über zwei Prozent Zinsen „sparen“, wenn er auf rund 200 Euro Kreditbetrag verzichtet.