Der Verlust des Einkommens aus regelmäßiger Arbeit bedeutet für jeden Menschen eine drastische Verschlechterung des Lebensstandards. Das Arbeitslosengeld beträgt lediglich 63 % vom durchschnittlichen Lohn oder Gehalt, die Kosten für Miete, Energie, Telefon, Versicherungen sowie für die Verpflegung bleiben jedoch bestehen. In aller Regel ist Sparen angesagt, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und eine Anhäufung von Schulden, vor allem Miet- und Energieschulden zu vermeiden. Doch was kann ein Arbeitsloser tun, wenn eine unvorhergesehene Ausgabe auf ihn zukommt, die sein Haushaltsbudget deutlich übersteigt?
Ein Dispokredit für das Girokonto
Benötigt ein Arbeitsloser zusätzlich Geld für eine notwendige Anschaffung, beispielsweise einen Kühlschrank, die Finanzierung eines Umzugs oder Nachzahlung bei der Energie-Endabrechnung, ist der erste Schritt ein Termin beim Kundenberater der Hausbank. Dieser ist über die finanziellen und persönlichen Verhältnisse des Arbeitslosen am besten informiert und wird anhand der monatlichen Geldeingänge und Abbuchungen die Möglichkeiten für einen Kredit ausloten. Eine Möglichkeit stellt die befristete Einrichtung eines Dispositionskredites für das Girokonto dar, den man nach Vereinbarung in kleinen Raten tilgen kann. Die Einrichtung eines Dispositionskredites erledigt der Kundenberater ohne große Formalitäten innerhalb weniger Minuten. Der Kontoinhaber kann mit seiner EC-Karte bis zur vereinbarten Kreditlinie bezahlen, am Automaten Geld abheben oder Überweisungen tätigen. Allerdings ist ein Dispokredit mit hohen Zinsen verbunden. Nicht selten lehnen viele Banken und Sparkassen die Einräumung eines Dispositionsrahmens ab, sobald ALG 2 oder Hartz 4 auf dem Girokonto eingehen.
Zweckgebundene Darlehen von der Arbeitsagentur
Scheitert jedoch die Kapitalbeschaffung bei der Hausbank, sucht der Arbeitslose das Gespräch mit einem Mitarbeiter der Arbeitsagentur. In begründeten Fällen vergibt die Arbeitsagentur Darlehen, die im Vergleich zum Dispositionskredit oft günstigere Konditionen aufweisen. Die Verwendung der Gelder ist jedoch an den vorgesehenen Zweck gebunden, der Arbeitslose muss dies anhand von Belegen gegenüber der Arbeitsagentur nachweisen können. Außerdem bieten die Arbeitsagentur und die ARGE-Grundsicherung Zuschüsse zur Miete oder zur Finanzierung einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung. Arbeitslose erhalten auch bei vielen gemeinnützigen Stellen, beispielsweise der Arbeitsloseninitiative beratende Unterstützung zur Bereinigung von Schulden oder in Form einmaliger Beihilfen. Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung unvorhergesehener Ausgaben sind private Kredite von Freunden und Bekannten. Im Gegensatz zu einem Bankkredit lassen sich die Modalitäten für deren Rückzahlung meistens flexibler gestalten.