Umzug dank Arbeitslosenkredit finanzierbar

Arbeitslose haben zwar häufig das Problem, dass Ausgaben nicht mehr über einen Kredit finanziert werden können. Denn viele Banken sind nicht bereit dazu, einen Kredit an Arbeitslose zu vergeben. Dennoch gibt es natürlich Kosten, die auch arbeitssuchende Personen zu tragen haben, und die nicht immer aus vorhandenen Mitteln bezahlt werden können. Dazu gehören unter anderem nicht selten auch die Kosten für einen Umzug.

Es kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, dass auch Arbeitslose einen Umzug durchführen müssen. So kommt es zum Beispiel häufiger vor, dass man in eine kleinere Wohnung ziehen möchte bzw. muss, weil die derzeitige Miete nicht mehr tragbar ist. Denn durch den Wegfall des Einkommens steht mit dem Arbeitslosengeld nur noch ein monatlicher Betrag zur Verfügung, der maximal etwas mehr als 60 Prozent des bisherigen Einkommens beträgt. Ein Arbeitslosenkredit kann an dieser Stelle helfen, die Umzugskosten zu finanzieren. Meistens muss der Kredit für Arbeitslose in dieser Situation nicht einmal sehr hoch sein. Denn falls Freunde und Bekannte beim Umzug mithelfen können, ist oftmals nur der Transport per Umzugswagen zu finanzieren, sodass 500 oder 1.000 Euro nicht selten vollkommen ausreichend sind.

Umzug aus beruflichen Gründen: Kredit für Arbeitslose von der Agentur für Arbeit?

Auch bei Arbeitslosen kann der Umzug durchaus berufliche Gründe haben. Im besten Fall kann eine neue Stelle angetreten werden, die soweit vom aktuellen Wohnort entfernt ist, dass ein Umzug unumgänglich ist. Es kann aber auch vorkommen, dass man durch den Umzug in eine andere Region seine Chancen deutlich verbessern kann, wieder eine Anstellung zu finden. In beiden Fällen ist es sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit zu erkundigen, ob ein Arbeitslosenkredit genutzt werden kann. Mitunter bezuschusst die Agentur den Umzug sogar.