Verbraucherinsolvenz

Mit dem Arbeitslosenkredit die Verbraucherinsolvenz vermeiden

Neue Entwicklungen helfen, die Insolvenz zu vermeiden

Das Handelsblatt berichtete am 10.08.2013, dass immer mehr Firmen statt der Insolvenz das sogenannte Schutzschirmverfahren anstreben. Der Unterschied zu der sofortigen Stellung des Insolvenzantrages ist, dass der Vorstand der Unternehmen weiter die Geschicke leitet. Dennoch ist das Unternehmen während der dreimonatigen Phase vor der Vollstreckung etwaiger Gläubigeransprüche geschützt. Ein ähnliches Verfahren wäre für Verbraucher zwar wünschenswert, aber nicht praktikabel. Ist ein Verbraucher in der Spirale durch Arbeitslosigkeit, Dauerschuldverhältnisse und der drohenden Überschuldung, gab es bisher keine schnelle Lösung. Anders verhält es sich mit Arbeitslosenkrediten. Diese geben dem Arbeitslosen die Möglichkeit, ihren Verpflichtungen nachzukommen und einer Insolvenz aus dem Weg zu gehen. Weiterlesen