Hartz-IV-Regelsatz

Haushaltsgeräte mit einem Arbeitslosenkredit finanzieren

Hartz-IV-Regelsatz zu niedrig – defekte Haushaltsgeräte müssen fremdfinanziert werden

Die Nordsee-Zeitung berichtete in der Ausgabe vom 27. Mai 2013, dass monatlich über 10.000 Hartz-IV-Empfänger einen Kredit bei ihrem zuständigen Jobcenter beantragen. Der durchschnittlich gewährte Darlehenssatz beträgt 298 Euro. Grund für die hohe Anzahl der Darlehensnehmer sei laut Linke und Grüne der zu knapp bemessene Regelsatz für Empfänger von Hartz 4, welcher derzeit bei 382 Euro liegt. Das Problem und damit der Grund für die Aufnahme eines Arbeitslosenkredites sind meist defekte Haushaltsgeräte. 28,96 Euro sind im Hartz-IV-Regelsatz für die Wohnungsausstattung enthalten. Dazu gehören auch die Kosten für Reparaturen oder Neukauf von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine und Kühlschrank. Weiterlesen