Mobil durch den Arbeitslosenkredit
Gemäß dem § 16 SGB II kann das Jobcenter Empfängern von Hartz 4 und Arbeitslosen einen Kredit oder Zuschuss zum Erwerb eines Führerscheins gewähren. Bedingung ist das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags in einem Unternehmen oder die Suche nach einem neuen Job. Die meisten Arbeitgeber erwarten von ihren zukünftigen Mitarbeitern den Besitz eines Führerscheins Klasse B und nach Möglichkeit ein eigenes Fahrzeug. Gründe für die erforderliche Mobilität sind die Flexibilität des Arbeitnehmers beim Ausüben seiner Tätigkeit sowie die Erreichbarkeit der Unternehmen vom Wohnort aus. Vor allem Zeitarbeiterfirmen erwarten von ihren Mitarbeitern ein hohes Maß an Mobilität. Weiterlesen →