Mit einem Arbeitslosenkredit in die Selbstständigkeit starten

Der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet für viele Bürger einen großen Schock. Die oftmals seit Jahren ausgeübte Tätigkeit fällt mit einem Mal weg. Des Weiteren macht sich die Arbeitslosigkeit auch im Haushaltsbudget bemerkbar. Nach aktuellem Stand (Mai 2013) erhalten Arbeitslose ein Arbeitslosengeld von 63 % des durchschnittlichen Monatslohnes der letzten zwölf Monate. Die Kosten für den Lebensunterhalt bleiben gleich. In der Regel bedeutet dies, auf zusätzliche Ausgaben oder Luxus weitestgehend zu verzichten. Die Aufnahme eines Kredites zur Überbrückung finanzieller Engpässe oder Anschaffung dringend benötigter Dinge im Haushalt scheitert meistens an der fehlenden Beschäftigung.

Selbstständigkeit als möglicher Ausweg

Mit dem Eintritt der Arbeitslosigkeit beginnt für die Betroffenen nicht selten ein regelrechter Hürdenlauf um eine neue Stelle. Mehr als 50 Bewerbungen sind keine Seltenheit. In manchen Berufszweigen ist eine Umschulung oder Weiterbildung erforderlich. Dies soll die Chancen auf eine Anstellung erhöhen. Für Arbeitslose mit entsprechender Qualifikation bietet sich der Weg in die Selbstständigkeit als Alternative zu einer festen Anstellung an.

Die Gründung einer Existenz erfordert neben einer überzeugenden Geschäftsidee das nötige Startkapital. Dies benötigt der Existenzgründer zur Anschaffung von Ausrüstungen und Materialien sowie zur Miete von Gewerberäumen. Außerdem kommen Kosten für den Steuer- und Unternehmensberater und eventuell einen Rechtsanwalt hinzu. Unter bestimmten Voraussetzungen bieten Banken und auch die Arbeitsagentur Starthilfen in Form von Krediten für Existenzgründer an.

Kredite von Banken als Starthilfe

Bei Vorliegen eines tragfähigen Konzeptes für den Geschäftsaufbau haben auch Arbeitslose gute Chancen auf einen Bankkredit zur Deckung des Kapitalbedarfs. Die Vergabe dieser Kredite ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Die Banken sichern sich damit vor möglichen Zahlungsausfällen infolge fehlender Aufträge ab. Dazu gehört ein Businessplan, der neben der Tätigkeitsbeschreibung auch den notwendigen Investitionsaufwand sowie den voraussichtlichen Gewinn enthalten muss. In vielen Fällen unterbreitet bereits die Hausbank ein entsprechendes Angebot, da sie über die finanziellen und persönlichen Verhältnisse am besten Bescheid weiß. Kredite für Existenzgründer vergibt auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Oftmals muss die Rückzahlung erst ab dem zweiten Jahr nach der Gründung erfolgen. Dadurch gewinnt der Existenzgründer zusätzlichen finanziellen Spielraum und kann sich auf den Geschäftsaufbau konzentrieren. Bei geringem Kapitalbedarf kommen auch Kredite von Privatpersonen infrage.