Mit dem Arbeitslosenkredit die Verbraucherinsolvenz vermeiden

Neue Entwicklungen helfen, die Insolvenz zu vermeiden

Das Handelsblatt berichtete am 10.08.2013, dass immer mehr Firmen statt der Insolvenz das sogenannte Schutzschirmverfahren anstreben. Der Unterschied zu der sofortigen Stellung des Insolvenzantrages ist, dass der Vorstand der Unternehmen weiter die Geschicke leitet. Dennoch ist das Unternehmen während der dreimonatigen Phase vor der Vollstreckung etwaiger Gläubigeransprüche geschützt. Ein ähnliches Verfahren wäre für Verbraucher zwar wünschenswert, aber nicht praktikabel. Ist ein Verbraucher in der Spirale durch Arbeitslosigkeit, Dauerschuldverhältnisse und der drohenden Überschuldung, gab es bisher keine schnelle Lösung. Anders verhält es sich mit Arbeitslosenkrediten. Diese geben dem Arbeitslosen die Möglichkeit, ihren Verpflichtungen nachzukommen und einer Insolvenz aus dem Weg zu gehen.

Wie die Unternehmen – die Insolvenz nur als ultima ratio

Die meisten Verbraucher erlangen spätestens mit den ersten Vollstreckungsbescheiden oder einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Kenntnis ihrer ungünstigen Lage. Alle Vollstreckungsmaßnahmen lassen sich mit der zeitnahen Überweisung der Beträge abwenden. Arbeitslose Personen haben mit einem Arbeitslosenkredit die Möglichkeit, diese Maßnahmen zu vermeiden. Mit der drohenden Überschuldung und den Gerichtsbescheiden ist die Schufa gewöhnlich nicht mehr frei von negativen Einträgen. Einen Arbeitslosenkredit erhalten Verbraucher auf Wunsch ohne Prüfung der Schufa. Ein Kreditvergleich für Arbeitslose gibt Aufschluss über die Modalitäten.

Hartz 4 Empfänger haben regelmäßig Probleme, von ihrem eigenen Finanzinstitut einen Kredit zu bekommen. Aus diesem Grund funktionieren Kreditbörsen anders. Der Kreditnehmer inseriert dort sein Gesuch. Er gibt an, welche Summe er benötigt und welche Modalitäten er sich vorstellt. Private Investoren, die ihren Vorteil aus den Zinsen ziehen, haben nun die Möglichkeit,mit dem Kreditwilligen in Kontakt zu treten. Daraufhin vermittelt die Kreditbörse die Daten und ein Arbeitslosenkredit kommt zustande.

Ein Insolvenzantrag ist für Verbraucher seit der Einführung der Privatinsolvenzen die einzige Möglichkeit die Schulden loszuwerden. Jedoch beinhaltet diese Insolvenz viele Probleme, wie die Pfändungsfreigrenze. Arbeitslose, die von Hartz IV leben, haben Ansprüche, die sich in der Privatinsolvenz nicht realisieren lassen. Eine Fortbildung oder Neueinstellung ist erheblich erschwert. Darüber hinaus sind Neuanschaffungen sowohl finanziell als auch rechtlich nur in engen Grenzen zu realisieren. Mit den neuen Arbeitslosenkrediten begleichen Schuldner ihre Verbindlichkeiten und entgehen so der drohenden Überschuldung, die regelmäßig in der Privatinsolvenz endet. Arbeitslosenkredite sind eine echte Alternative zu Insolvenz und Co.