Kreditvergabe an Arbeitslose

Unterschied bei der Kreditvergabe zwischen ALG I- und ALG II-Bezug?

Zwar hat man bei den meisten „normalen“ Banken als nicht beschäftigte Person ohnehin keine Chance, einen Arbeitslosenkredit zu erhalten, jedoch gibt es andere Kreditgeber, die auch einen Kredit für Arbeitslose zur Verfügung stellen. Bei diesen Kreditgebern kann dann auch der Unterschied eine große Rolle spielen, ob man als Arbeitsloser noch Arbeitslosengeld I (ALG I) oder bereits Arbeitslosengeld II (ALG II), auch als Hartz 4 bekannt, bezieht. Bezüglich der Vergabe eines Kredites für Arbeitslose machen es die Kreditgeber nämlich nicht selten davon abhängig, dass man noch in der Phase des ALG I-Bezuges ist, und nicht bereits in den Hartz 4-Bezug „gerutscht“ ist.

Gibt es den Arbeitslosenkredit nur bei Bezug von ALG I?

Nicht wenige Kreditgeber vergeben nur dann einen Arbeitslosenkredit, falls der Kreditnehmer zumindest einen großen Teil der Rückzahlungsdauer noch ALG I bezieht. Der Grund ist der, dass die Höhe des „Einkommens“ beim ALG I meistens wesentlich höher ist, als wenn Hartz 4 bezogen wird. Wer zum Beispiel vor der Arbeitslosigkeit ein Nettoeinkommen von monatlich 2.000 Euro hatte, der erhält immerhin ein Arbeitslosengeld I von rund 1.200 Euro. Würde man hingegen schon in die Phase des ALG II-Bezuges angelangt sein, würde das „Einkommen“ monatlich nur rund 360 Euro betragen.