Einen Kredit für Arbeitslose suchen die Betroffenen bei den „normalen“ deutschen Banken nach wie vor vergeblich. Wie eine aktuelle Studie ermittelte, ist ein absolut verschwindender Prozentsatz aller Banken zumindest dazu bereit, eine mögliche Kreditvergabe mit einem arbeitslosen Kunden näher zu erörtern. Auf der anderen Seite wird ebenfalls deutlich, dass es leider immer mehr halbseidene Angebote in dieser Sparte der Arbeitslosenkredite gibt.
Den Verbrauchern, die vielleicht gerade erst arbeitslos geworden sind und daher mindestens noch acht oder neun Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, und die einen dringenden Finanzierungsbedarf haben, bleiben nur wenige Angebote im Bereich der Arbeitslosenkredite. Zwar existieren manche Kreditgeber, die nahezu ausschließlich im Ausland ansässig sind, die auch Personen ohne Einkommen einen Kredit auszahlen, allerdings ist diese Kreditvergabe an einige Bedingungen geknüpft. So ist es in vielen Fällen nur noch möglich, einen Kredit für Arbeitslose zu erhalten, wenn ein Bürge als Sicherheit gestellt werden kann.
Keine einfache Situation für den Bürgen und den Kreditnehmer
Sowohl für den Kreditsuchenden als auch für den eventuellen Bürgen ist die Situation sicherlich nicht einfach. Denn es handelt sich beim Bürgen fast immer entweder um ein Familienmitglied oder um einen sehr guten Bekannten/Freund, sodass der Kreditnehmer nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine hohe moralische Verpflichtung hat, den Kredit für Arbeitslose ordnungsgemäß zurückzuzahlen, sodass der Bürge nicht in Anspruch genommen werden muss. Allerdings ist es besonders dann, wenn die Laufzeit des Kredites die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld I überschreitet, häufig so, dass der Bürge in der Praxis dann doch für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers aufkommen muss.