Bauspardarlehen für Arbeitslose

Wird ein Bauspardarlehen an Arbeitslose ausgezahlt?

Viele Arbeitslose sind natürlich bereits vor ihrer Arbeitslosigkeit verschiedene Verpflichtungen und Verträge eingegangen, die auch den Finanzbereich betreffen können. So gibt es zum Beispiel zahlreiche Personen, die einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und dann anschließend arbeitslos geworden sind. In diesem Fall ist oft die Frage zu klären, ob der Vertrag noch erfüllt werden kann. Dies beinhaltet sowohl die Zahlung der Sparraten als auch die Frage, ob das Bauspardarlehen eigentlich quasi als Kredit für Arbeitslose überhaupt noch ausgezahlt werden kann. Grundsätzlich hat man natürlich einen Anspruch auf den Erhalt des Bauspardarlehens, wenn die für die Darlehensauszahlung erforderliche Bewertungszahl erreicht ist, der Bausparvertrag also Zuteilungsreif ist.

 

Ist ein Bauspardarlehen indirekt auch ein Kredit für Arbeitslose?

Ob das Bauspardarlehen in der Praxis wirklich eine Art Arbeitslosenkredit darstellt, weil es auch an Arbeitslose ausgezahlt wird, ist nicht immer ganz eindeutig zu beantworten und hängt mitunter auch vom gewählten Tarif bzw. von der Bausparkasse ab. Grundsätzlich ist es so, dass die Bonität des Kunden, auf deren Basis auch das Bauspardarlehen genehmigt würde, bei Vertragsabschluss bewertet wird. Insofern könnte man könnte man sagen, dass wenn der zuvor noch Beschäftigte nach einiger Zeit erst arbeitslos wird, dass der Vertrag trotzdem erfüllt werden muss. Davon ab stellt sich aber immer die Frage, ob der Arbeitslose die Darlehensraten überhaupt zahlen kann und das Bauspardarlehen wirklich zu einem Kredit für Arbeitslose werden kann, mit dem dann die gekaufte Immobilie finanziert wird.