Auf die Monatsrate beim Arbeitslosenkredit achten

Der Kredit für Arbeitslose stellt für die meisten Personen ohne Beschäftigung die einzige Möglichkeit dar, eine dringende Ausgabe zu finanzieren. Aber auch dann, wenn die Kreditvergabe möglich ist, wie zum Beispiel über einen Kreditvermittler oder über ein Kreditportal, hat der Kreditnehmer dennoch die wichtige Aufgabe, auf die Monatsrate zu achten.

Zwar muss auch der Kreditgeber beim Kredit an Arbeitslose verstärkt darauf achten, dass die vereinbarte Kreditrate tragbar ist. Aber letztendlich kann sich der Kreditgeber oftmals nur auf die Angaben des Kreditnehmers verlassen, was dessen regelmäßige Ausgaben angeht. Daher muss der Kreditnehmer eigenverantwortlich beurteilen können, ob er die Monatsrate tragen kann, und zwar möglichst ohne größere Probleme. Es ist zum Beispiel nicht empfehlenswert, die Kreditrate so hoch zu wählen, dass diese quasi identisch mit dem gesamten frei verfügbaren Einkommen ist. Denn gibt es dann einmal eine unvorhersehbare Ausgabe, könnte dies dazu führen, dass die Rate zumindest zeitweise nicht mehr getragen werden kann.

 

Mögliche Kreditrate anhand der Einnahmen- und Ausgabenrechnung kalkulieren

Wer sich nicht sicher ist, welche Kreditrate bei Kredit für Arbeitslose gut tragbar ist, der sollte eine monatliche Einnahmen- und Ausgabenrechnung erstellen. Im Zuge dieser Aufstellung werden die Einnahmen, also in erster Linie Arbeitslosengeld und eventuell Kindergeld, den regelmäßig anfallenden Ausgaben gegenübergestellt. Dazu zählen vor allem die Miete, Heizkosten, Strom, Versicherungsbeiträge, Lebensunterhaltskosten (Lebensmittel, Hygieneartikel etc.) sowie mitunter Kosten fürs Auto. Lassen diese Ausgaben noch Freiraum für eine Kreditrate, so kann diese beim Arbeitslosenkredit in der entsprechenden Höhe vereinbart werden, allerdings unter Beachtung eines gewissen „Puffers“.