Arbeitslosen-Kredite mit Mitantragstellern als Chance?

Arbeitslose, die ein Darlehen benötigen, vertrauen in vielen Fällen auf die Unterstützung von Freunden und Bekannten. Die Rede ist hierbei von Mitantragsteller. In der Tat sind Personen, die sich freilich bereit erklären, als zweiter Kreditnehmer mit in einen Kreditvertrag einzusteigen. Die Folge für Arbeitslose mit Finanzierungsbedarf: Sie erhöhen ihre Erfolgsaussichten bei der Suche. Denn mancher Antragsteller, der kein oder nur ein unregelmäßiges Einkommen vorweisen kann, hat es schwer, Anbieter am Kreditmarkt zu finden. Gerade wenn es extrem schlecht um die Bonität (Kreditwürdigkeit) steht, lohnt sich das Gedankenspiel.

Kreditwürdiger Mitantragsteller kann zu besseren Konditionen führen

Darüber hinaus können durch einen Mitantragsteller nicht nur die Chancen auf eine Zusage bewilligt werden. Darüber hinaus führt dieses Vorgehensweise üblicherweise dazu, dass höhere Summen beantragt werden können, obwohl bei der Antragstellung allein durch die arbeitslose Person mit einer raschen negativen Entscheidung zu rechnen gewesen wäre. Auch lassen sich auf diesem Wege in den meisten Fällen bessere Konditionen im Hinblick auf die effektiven Jahreszinssätze realisieren. Die zentrale Frage im Vorfeld bei dieser Art Darlehensbeantragung lautet: Welche Funktion hat eigentlich der involvierte Mitantragsteller? Die Antwort fällt denkbar einfach.

Zweiter Kreditnehmer generell an Auszahlungen beteiligt

Durch die Unterzeichnung des Darlehensvertrags übernimmt der „Partner“ des Antragstellers ohne Einkommen im Prinzip eine ähnliche Position wie ein typischer Bürge. Vielfach tauchen in Kreditverträgen Begrifflichkeiten wie „Solidarität“ und „Gleichstellung“ auf. Beide Termini meinen im Grunde nichts anderes, als dass der Mitunterzeichner hierbei auch anteilig an der Kreditsumme beteiligt wird. Bürgen indes überlassen die Darlehenssummen in voller Höhe dem eigentlichen Kreditnehmer. Allerdings sei erwähnt: Ob ein Mitantragsteller seinen Teil der Kreditsumme später nicht ebenfalls dem ersten Kreditnehmer überlässt, steht sprichwörtlich auf einem anderen Blatt.

Wer tritt normalerweise als Mitantragsteller in Erscheinung?

Mitantragsteller sind oftmals vor allem die Lebenspartner. Formulieren ließe sich vielleicht: Mitantragsteller können gewissermaßen in Personalunion zugleich Bürgen sein, während Bürgen nicht zugleich Mitantragsteller bei Darlehen sind. Erweisen sich sowohl Kreditnehmer als auch die Mitantragsteller im Rahmen der Schufa-Abfrage oder einer anderen Bonitätsprüfung als nicht (ausreichend) kreditwürdig, könnte die Ausgangslage dem Kreditinstitut gegenüber durch einen zusätzlichen Bürgen verbessert werden. Für Empfänger von Sozialleistungen haben an sich nie eine wirkliche Alternative zu Bürgschaftsdarlehen, da sie nicht die nötigen finanziellen Mittel vorweisen können, die Geldgeber als Basis für eine planmäßige Kredittilgung erwarten.

Klein- und Kleinstkredite mit geringen Anforderungen verbunden

Eine Ausnahmestellung haben mitunter sogenannte Mini- oder Mikrokredite. Hier fallen Kreditsummen nicht selten so gering aus, dass der Kredit für Arbeitslose mit Mitantragstellern, aber ohne eine zusätzliche Bürgschaft beantragt werden kann. Zurückzahlen müssen Darlehensnehmer aber selbstredend auch Kredite mit einem Volumen von wenigen hundert Euro. Die Anforderungen bei eher überschaubaren Kreditsummen jedenfalls fallen wesentlich geringer als bei einem normalen Ratenkredit im vier- oder fünfstelligen Bereich aus. Wer bereits mit finanziellen Sorgen zu kämpfen hat, sollte genau abwägen, ob der gewünschte Kredit für Arbeitslose mit einem möglicherweise ebenfalls vorbelasteten Mitantragsteller wirklich die richtige Lösung der Probleme sein kann. Eine andere Lösung kann zum Beispiel ein Privatkredit aus der Familie oder – im allerletzten Schritt – eine Privatinsolvenz sein, aus der Kreditnehmer schuldenfrei hervorgehen.

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