Kreditversicherung auf Leistungspflicht prüfen
Wenn man als Arbeitsloser neuen Kapitalbedarf hat, weil zum Beispiel eine wichtige Anschaffung finanziert werden muss, dann hat man heutzutage über verschiedene Wege die Chance, einen Kredit für Arbeitslose zu bekommen. Falls man jedoch keinen neuen Arbeitslosenkredit aufgenommen hat, sondern schon seit längerer Zeit Darlehensverpflichtungen bestehen und der Kredit bereits vor der Zeit der Arbeitslosigkeit aufgenommen wurde, kommt es in nicht wenigen Fällen dazu, dass man die vereinbarte Kreditrate nicht mehr zahlen kann. Bevor man sich dann jedoch an die Bank oder gar schon an einen Schuldnerberater wendet, sollte man zunächst einmal überprüfen, ob man in Verbindung mit dem bestehenden Darlehen nicht auch eine Kreditversicherung abgeschlossen hat.
Die Kreditversicherung bezahlt mitunter beim Kredit für den Arbeitslosen die Raten weiter
Oftmals ist einem gar nicht mehr bewusst, dass man zusammen mit dem Kredit auch eine solche Kreditversicherung abgeschlossen hat. Ist das jedoch der Fall, sollte man im Weiteren überprüfen, ob die Versicherung auch bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mit ihrer Leistung eintreten muss. In diesem Fall müsste die Kreditversicherung nämlich beim aufgenommenen Kredit für den Arbeitslosen in der Folgezeit die Zahlung der noch offenen Kreditraten übernehmen, und zwar solange, bis entweder die Arbeitslosigkeit beendet ist oder bis die letzte Rate des Kredites fällig geworden ist.